Kursdetails
Abstandsrecht spezial und Schutzdächer
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Dieses Seminar informiert Sie über Abstandsbestimmungen von Gebäuden zu Nachbargrundgrenzen sowohl aus Sicht des Nachbarschutzes als auch aus brandschutztechnischer Sicht. Anhand von Praxisbeispielen werden Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen im Oö. Bautechnikgesetz 2013 und in der Oö. Bautechnikverorndung 2013 in Verbindung mit den OIB Richtlinie Serie 2 vermittelt.
Zielgruppe:
- Planer (Architekten, Baumeister, Bautechniker)
- Verwaltung (Bürgermeister, Mitarbeiter in den Bauämtern der Gemeinde)
Inhalt:
- Überblick über den Aufbau des OÖ Baurechts
- Überblick über die OIB-Richtlinien und deren Anwendung in Oberösterreich
- Harmonisierung der bautechnischen Bestimmungen
- Wesentliche Bestimmungen des OÖ Bautechnikgesetzes 2013 i. d. aktuellen Fassung
- Beispiele aus der Praxis
- Überblick über die Planzeichenverordnung für Bebauungspläne
- Fragestellung aus der Praxis
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen eine begrenzte Teilnehmeranzahl haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Bei diesem Seminar wird das Skriptum im Sinne der Nachhaltigkeit nur digital ausgegeben. Auf Wunsch stellen wir die Seminarunterlagen auch gedruckt zur Verfügung.
Seminarleiter:
Dipl.-Ing. Harald Goldberger
Leiter der Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik beim Amt der OÖ Landesregierung, Vorstandsmitglied im Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), Mitglied im OIB-Sachverständigenbeirat für die Richtlinien 1, 3 und 4, Mitglied des Normungsbeirates
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