22 Kurse in der Berufsgruppe Stapler / Kran / Sprengen
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Stapler / Kran / Sprengen

Bereich Stapler / Kran / Sprengen / Baumaschinen


Hubstaplerkurs, Krankurs, Sprengbefugnis, Baumaschinistenführer

Das Führen von Hubstapler und Kran sowie das Durchführen von Sprengarbeiten sind in Österreich gesetzlich geregelt.
So sieht das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und die Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) für das Lenken und Bedienen diverser Baufahrzeuge eine gezielte Ausbildung mit Prüfung vor.
Beim Sprengen ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend.
Nach dem Besuch unseres Lehrgangs "Ausbildung zum Baumaschinistenführer" sind Sie in der Lage eine Baumaschine sicher zu bedienen und dürfen diese nach der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer führen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungen für das Führen von Hubstapler und Kran, sowie zum Sprengbefugten finden als Spezialausbildungen regelmäßig an den BAUAkademien statt, Details zu den Kursen und Terminen am jeweiligen BAUAkademie-Standort finden Sie im umfassenden Kursprogramm.

 

Hubstapler fahren: Staplerführerausweis

Nur gesetzeskonform ausgebildete Arbeitnehmer:innen dürfen Flurförderzeuge und Hubstapler lenken und bedienen. Die Spezialausbildung zum Staplerführer ist genau darauf ausgerichtet und vermittelt dabei in Theorie und Praxis genau die Inhalte, die zum Erhalt des Staplerführerausweises nötig sind.

 

Ausbildung zum Kranführer: Kranführerausweis

Das Gleiche gilt für das Lenken und Bedienen von Kranen.
Mit dem individuellen Krankursangebot für
  • Laufkrane
  • Fahrzeugkrane
  • Baudrehkrane
erhalten die Teilnehmer:innen genau die theoretische und praktische Ausbildung, die zum Bestehen der Prüfung zum gesetzlich anerkannten Kranführer relevant ist.

 

Richtiges Sprengen: Sprengbefugtenausweis

Die Durchführung von richtigen und selbstständigen Sprengarbeiten wird im Lehrgang zum Sprengbefugten vermittelt.  Zum Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach der gültigen Fachkenntnisnachweis-Verordnung ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Dieser findet in kompakter Form samt Abschlussprüfung an der BAUAkademie statt.
Darauf aufbauend gibt es weitere Spezialausbildungen zu den Themen
  • Demolierungssprengen
  • Bauwerkssprengen
  • Unterwassersprengen
  • Tiefbohrloch,- und Metallsprengen
  • Neuestes aus der Sprengtechnik
 

Baumaschinen sicher bedienen: Baumaschinistenführer

Zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Erdbaumaschinen, darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Baumaschinen nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und unterwiesen sind.
HAUPTMENÜ