Kursdetails
Refreshing: Rückbaukundige Person im Bauwesen
Schad- und Störstoffentfrachtung im Zuge des Rückbaus von Gebäuden
Die im Zuge einer verpflichtenden orientierenden / umfassenden Schad- und Störstofferkundung für einen geplanten Rückbau gefundener Schad- und Störstoffe müssen vor Beginn des maschinellen Rückbaus nachweislich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der verwertungsorientierte Rückbau ist auch ohne dem Erfordernis einer Schad- und Störstofferkundung gesetzlich verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren.
Zielgruppe:
Planer, Rückbaukundige Personen, Rückbau- bzw. Abbruchunternehmen, Gemeinden (Bauamt), Deponiebetreiber, Erdbeweger
Inhalt:
Im Rahmen des Refreshing für rückbaukundige Personen werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen dargestellt und praxisorientiert erläutert.
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.
- Recycling Baustoff VO
- ÖNORM B3151:2022
- Abfallverzeichnisverordnung 2020 in Bezug auf den verwertungsorientierten Rückbau
- CLP Verordnung in Bezug auf künstliche Mineralfasern
- POP Verordnung in Bezug auf KW und HBCD
Zielsetzung:
Dieses Refreshing vermittelt die aktuelle Gesetzeslage für den richtigen Umgang mit den Schadstoffen beim Rückbau, der Zwischenlagerung auf der Baustelle, dem Transport und der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung.
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehestmöglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:
Bernhard Radinger, brconTrust GmbH
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