Kursdetails
Wie werde ich Sachverständiger?
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Im Bauhaupt- und Nebengewerbe beschäftigen sich viele Experten mit der Frage, wie man allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger wird, sowie welche Voraussetzungen dazu notwendig sind. Einen Überblick dieses Themas erhalten Sie von Experten.
Zielgruppe:
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sowie alle Techniker, die sich für die Sachverständigentätigkeit interessieren, B 1300 und B 1301-Prüfer.
Inhalt:
08:00 -10:00 Uhr: Mag. Walter Eichinger
Voraussetzungen zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
- Was ist ein Sachverständiger
- Wofür braucht man SV
- Schätzungen, Beweissicherungen, Befunde, Beratungen
- Persönliche, fachliche, formelle, materielle Voraussetzungen
- Der Weg von der Idee bis zur Prüfung, Eintragung in die Liste und Rezertifizierung.
- Strafverfahren
- Gebühren
10:00 - 12:00 Uhr: Mag. Dr. Alfred Popper
Die Arten der behördlichen Sachverständigen
- Sachverständige in Verwaltungsverfahren
- Amtssachverständige
- Nichtamtliche Sachverständige
- Wie laufen Verwaltungsverfahren ab
- Die Grundregeln des Verwaltungsverfahrens
- Beispiele für SV-Gutachten in Verwaltungsverfahren SV in Gerichtsverfahren
- Richter brauchen SV
- Was muss der SV von Gerichtsverfahren wissen?
- Strafverfahren, Zivilverfahren
- Welche Verfahrensarten gibt es
- Verschiedene Aktenzahlen
- Die Beteiligten
- Gang der Verfahren
- Die Beweismittel
- Der SV als Beweismittel
- Privatgutachten contra Gerichtsgutachten
- Das hieb- und stichfeste Gutachten
- Beschwerden gegen Gutachter
- Die Regeln des Hauptverbandes
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Bei diesem Seminar wird das Skriptum im Sinne der Nachhaltigkeit nur digital ausgegeben. Auf Wunsch stellen wir die Seminarunterlagen auch gedruckt zur Verfügung.
Seminarleiter:
Mag. Walter Eichinger
Vizepräsident des Landesgerichts Linz
Mag. Dr. Alfred Popper
Richter am LG f. ZRS Wien i. R., Lektor an der TU Wien
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