Kursdetails
Der Sachverständige im Bauwesen - Bestellung - Befund - Gutachten
Die Bauwirtschaft ist häufig mit Sachverständigenfragen konfrontiert. Dabei ist der richtige Aufbau und die Nachvollziehbarkeit von großer Bedeutung. Daher ist es effizient, Stärken und Schwächen von Sachverständigen-Gutachten zu erkennen, um bei Verwaltungsbehörden und Gerichten hieb - und stichfeste Argumentationen zu besitzen. Weiters spielen viele am Bau Tätigen mit dem Gedanken, selbst Sachverständige zu werden. All diese Aspekte werden aus verschiedenen Blickrichtungen beantwortet.
Zielgruppe:
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Bausachverständige und alle, die diesen Status Sachverständiger anstreben oder mit Sachverständigentätigkeiten konfrontiert sind, Privatgutachter, Baufirmen, Generalunternehmer, Bauherren, gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauleiter, Örtliche Bauaufsicht, Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Inhalt:
08.00 - 10.00 Uhr Mag. Walter Eichinger
- Führung der Sachverständigenliste
- Voraussetzungen für die Eintragung in die Sachverständigenliste
- Eintragungs- und Rezertifizierungsverfahren
- Prüfung vor der Zertifizierungskommission
- Prüfungsstandards
- Erlöschen und Entziehung der Eigenschaft als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- Bestellung der Sachverständigen durch Richter und StA
- Eigenschaften eines Sachverständigen aus Sicht eines Praktikers
- Aktuelles aus dem SV-Wesen
- Entlohnung des Sachverständigen
10.00 - 14.00 Uhr Mag. Dr. Alfred Popper
- Wer ist ein Sachverständiger?
- Arten der Sachverständigen: -nichtamtliche Sachverständige, Amtssachverständige, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, spontan beeidete Sachverständige, Privatgutachter
- Randgebiete
- Pflichten der Gerichtssachverständigen Vertretbarkeit - Fair trial - Unbefangenheit
- Standesregeln auch für Privatgutachter
- Privatgutachten - Gerichtsgutachten - Gewichtung * Auftrag - Befund - Gutachten - Hilfsgutachten
- Obergutachten, Fakultätsgutachten
- Fehler in Gutachten
- Ermessensentscheidungen der Gerichte
- Beispiele
- Möglichkeiten der Anfechtung
- Haftung der SV - Gefälligkeitsgutachten - Vertretbarkeit - aktuelle Rechtsprechung
14.00 - 16.00 Uhr Bmstr. Ing. Thomas Hagen Edinger
- Befundaufnahme: Planung, Aktenstudium, Zutrittserlaubnis, Zeithorizont, Einsichtserlaubnis, Erlaubnis Fotografieren, Anwesende und deren Legitimation, Ausschluss der Öffentlichkeit aus privaten Orten, informative Befragung (Hinweis auf Zeugenpflichten), Protokoll, Einsichtsrechte, Verzögerungen durch Parteien
- Bildungspass
- Disziplinäre Voraussetzungen
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen eine begrenzte Teilnehmeranzahl haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Bei diesem Seminar wird das Skriptum im Sinne der Nachhaltigkeit nur digital ausgegeben. Auf Wunsch stellen wir die Seminarunterlagen auch gedruckt zur Verfügung.
Seminarleiter:
Mag. Walter Eichinger
Vizepräsident des Landesgerichts Linz
Mag. Dr. Alfred Popper
Richter am LG f. ZRS Wien i. R., Lektor an der TU Wien, Fachautor
Bmstr. Ing. Thomas Hagen Edinger
Bau- und Immobiliensachverständiger
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