Kursdetails
Zert. Energieausweis-Ersteller nach Art. 25 und Artikel 26 EPBD 2024 (Energy Performance for Building Directi
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Dieser Kurs ist im Hinblick auf die EPBD Artikel 25 und Artikel 26 als Aus- und Weiterbildung für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Befugnis einen Energieausweis erstellen dürfen, oder für Personen, die in Ihrer Arbeit mit diesem Thema befasst sind.
Zielgruppe:
Baumeister, Architekten, Techniker, Planer, Energieberater, Konsulenten, andere mit der Berechnung und Kontrolle von Energieausweisen befasste Personen.
2014 wurde der Personenkreis erweitert und die Gewerbebehörde lässt eingeschränkte Gewerbeberechtigungen im vorgenannten Personenkreis zu, wenn der Nachweis einer positiv abgelegten Zertifizierungsprüfung erbracht wird.
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
- EPBD (Energy Performance for Building Directives)
- Umsetzung der EPBD in
- EAVG 2008 und 2012
- Bautechniknovelle
- Bauordnung
- OIB Richtlinien
- Relevante Normen
- Wohnrechtsnovelle
- Sanktionen
Bauphysikalische und Bautechnische Grundlagen
- Grundlagen der Bauphysik
- Grundlagen der Haustechnik
- Grundlagen der EA-Berechnung allgemein
Berechnungsgrundlagen
- Grundlagen der Bautechnik
- Verfahrensauswahl
- Strategien und richtige Einschätzung der Berechnung
- Festlegen der Grenzen
- Auswahl der entsprechenden Materialien und Baukörper
- Auswahl der Anlagen (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung)
- Ergebnisse: Beurteilung, Empfehlung, Verbesserung
- Gutachtenerstellung
Beispiele
- für Wohn- und Nicht-Wohngebäude
- Ein-/Mehrfamilienwohnhäuser
- Bestand Neubau
- Fehlersuche bei Energieausweisen
- Softwarepräsentationen: ETU, Ecotech, A-Null, GEQ
inkl. Prüfungsvorbereitungstag
Zielsetzung:
Sie erlernen praxisorientiert:
- Die Berechnung des Heizwärmebedarfs, als wesentliche Grundlage für die Erstellung des Energieausweises gemäß EPBD + OiB 6
- Die bauphysikalische und gebäudetechnische Basis anhand konkreter Beispiele
- Die technischen Grundlagen und die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen auf die Energiekennzahlen
- Die Umsetzung der einschlägigen Gesetze und ÖNORMen
- Das notwendige Wissen zur Einreichung und Beratung Zulassung nach EPBD, Artikel 17 - Unabhängiges Fachpersonal
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen in unabhängiger Weise durch qualifizierte und/oder zugelassene Fachleute erfolgt, die entweder selbstständig oder bei Behörden oder privaten Stellen angestellt sein können. Die Zulassung der Fachleute erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Fachkenntnis. Die Mitgliedstaaten machen der Öffentlichkeit Informationen über die Fortbildung und Zulassung zugänglich. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass entweder regelmäßig aktualisierte Listen qualifizierter und/oder zugelassener Fachleute oder regelmäßig aktualisierte Listen zugelassener Unternehmen, die die Dienste dieser Fachleute anbieten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eine fundierte Ausbildung fordert auch das EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetz), indem es im Hinblick auf die Gewährleistung lt. § 922 ABGB die Richtigkeit der Energiekennzahlen als Bedingung festlegt, und die Haftung des Energieausweisrechners gegenüber dem Käufer im Gesetz verankert.
Voraussetzung:
Für dieses Seminar benötigen Sie einen USB-Stick! Ein Laptop ist von Vorteil, wenn mit einer validierten Software gerechnet werden kann. (Leihgerät nach vorheriger Anmeldung möglich)
Berufsausübung: Kann ein Teilnehmer die Voraussetzung in Bezug auf die praktische Berufsausübung, die für den Energieausweis-Ersteller gefordert ist, noch nicht nachweisen, kann er dennoch an der Prüfung teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhält er das Zertifikat lautend auf 'Energieausweis-Ersteller-Anwärter'
Auf der Webseite der WKO finden Sie Informationen, werd zum erstellen von Energieausweisen berechtigt ist:
Informationen der WKO
Hinweis:
ZERTIFIKAT und FRISTEN
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist maximal bis zum Ende des 24. Monats ab dem Datum der positiven Zertifizierungsentscheidung befristet.
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehestmöglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:
Bmstr. Ing. Karl Poschalko
seit über 40 Jahren selbstständig, hauptsächlich im Bereich Planung und Baumanagement im nationalen und internationalen Bereich und seit über 12 Jahren Lehrtätigkeit in diversen Bildungseinrichtungen, Normenarbeit
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