FÖRDERUNGSINFORMATIONEN

 

Übersicht der Förderungsmöglichkeiten in Oberösterreich (pdf)

 
 

FÖRDERUNGEN FÜR PRIVATZAHLER

 

Informationen zum Download:


OÖ Bildungskonto

Bildungsteilzeit

Bildungskarenz

Bildungskarenz plus - Weiterbildung statt Kündigung (NEU)

NÖ Bildungsförderung

NÖ Weiterbildungscheck

Salzburger Bildungsscheck
 
 

SONSTIGE FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

 

Informationen zum Download:


OÖ Bildungskonto für 1-Personen-Unternehmen & Kleinunternehmen

Bildungskarenz plus - Weiterbildung statt Kündigung (NEU)

AMS-Förderung QBN Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Förderungen für Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen im Rahmen des Sozial- & Weiterbildungsfonds (SWF)

Innovative Skills für KMUs
 
 

FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE // AUSBILDER & LEHRBETRIEBE

 

Informationen zum Download:

 
Lehre fördern (Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe)
 

 

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT:

 
Einzelpersonen können Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben
 
 

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN GILT:

Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden im Zuge der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen. Es können auch Ausgaben
und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. Umschulungsmaßnahmen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie so umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen.

Anerkannte Ausgaben und Aufwendungen sind:
  • Kurs- und Seminargebühren
  • Kosten für Lehrbehelfe
  • Fahrt- und Nächtigungskosten
NICHT anerkannte Ausgaben und Aufwendungen sind:
  • Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung, Sport, B-Führerschein, Esoterik)

Nähere Infos:
www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung.html

 

FÜR UNTERNEHMEN GILT:

A) EXTERNER BILDUNGSFREIBETRAG:

Der externe Bildungsfreibetrag für Firmen von 20 % kann für betriebliche Aufwendungen beantragt werden, welche unmittelbar
außerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer:innen getätigt werden. Unternehmen, die die Fortbildung der Mitarbeiter fördern, gewinnen dadurch doppelt!
Eine Chance, die jedes Unternehmen nützen sollte!

Voraussetzungen:
  • Die Bildungsmaßnahme muss im betrieblichen Interesse sein.
  • Es muss sich um Kosten von Dritten handeln (z. B. öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung, wie BAUAkademie BWZ OÖ)
  • Der Arbeitgeber muss diese Aufwendungen tatsächlich wirtschaftlich tragen.
 

C) INTERNER BILDUNGSFREIBETRAG:

Seit dem Veranlagungsjahr 2003 besteht die Möglichkeit der Geltendmachung eines internen Bildungsfreibetrages auf Basis der Aufwendungen für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die im betrieblichen Interesse (vgl. externer Bildungsfreibetrag) für Arbeitnehmer:innen getätigt werden. Für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen gibt es keine Bildungsprämie.

Nähere Infos:
www.bmf.gv.at

 

FÖRDERDATENBANK:


Förderdatenbanken helfen Ihnen dabei, sich einen Überblick über die zahlreichen Förderungen zu verschaffen.
 

Links:

http://wko.at/foerderungen
http://www.kursfoerderung.at
http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung

 

 

WICHTIG:

Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen.
Förderungsrichtlinien können sich jederzeit ändern, daher bitten wir Sie die Förderungsmöglichkeiten mit der jeweiligen Förderstelle abzuklären!

 

ZERTIFIZIERUNGEN:



Unser Zertifikat: EBQ-Zertifikat

Die BAUAkademie BWZ OÖ ist seit 2005 über das Erwachsenenbildungsforum evaluiert und zertifiziert (EBQ - Erwachsenenbildungs-Qualitätssiegel). Diese Zertifizierung ist notwendig, damit unsere Kursteilnehmer die Förderung über das Bildungskonkto OÖ beantragen können.




Unser Zertifikat: Ö-Cert Zertifikat
 
Im Jahr 2014 erhielt die BAUAkademie BWZ OÖ zusätzlich das Zertifikat: Ö-Cert.
Das Ö-Cert ist eine länderübergreifende Zertifizierung von Erwachsenenbildungseinrichtungen, die in Kooperation des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Länder gemäß Vereinbarung Artikel 15a B-VG durchgeführt wird.
Ö-Cert legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungorganisationen fest und schafft Transparenz für Bildungsinteressierte und für FördergeberInnen.
Durch das Ö-Cert werden auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern förderwürdig.
 

 
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