Das Einstellen der Baustellen sowie zahlreiche weitere Behinderungen (zB Schutzmaßnahmen) führen dazu, dass erhebliche Mehrkosten entstehen und nahezu jede Baustelle im Verzug ist. Eine rechtlich eindeutige Zuordnung der eingetretenen Risiken ist aufgrund der Komplexität derzeit in vielen Fällen nicht möglich. Damit diese Situation nicht in langwierigen Rechtsstreitigkeiten endet, sollten Auftraggeber und Auftragnehmer eine gemeinsame partnerschaftliche Lösung in einer COVID-Zusatzvereinbarung-Bau anstreben.
Inhalt:
' Risikozuteilung ÖNORM-Vertrag, ABGB-Vertrag
' COVID-Zusatzvereinbarung-Bau
' Zulässigkeit von Änderungen nach Zuschlag für öffentliche und Sektorenauftraggeber § 365 BVergG 2018
' gemeinsame Risikotragung (risk-sharing)
' Umgang mit Pönalen
' partnerschaftliche Regelungen für den Verzug
' Teilung der Mehrkosten
Voraussetzung:
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN:
Das Meeting wird über die Online-Meeting-Plattform ZOOM veranstaltet.
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Seminarleiter:
RA Bmst. Dipl.-Ing. Dr. Daniel Deutschmann
Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH