Jeder Lehrbetrieb muss MitarbeiterInnen mit abgeschlossener Ausbildung zum Ausbilder beschäftigt haben, die die Verantwortung für die Ausbildung der Lehrlinge übernehmen.
Zielgruppe:Personen, die in einem Lehrbetrieb die Verantwortung für die Ausbildung der Lehrlinge übernehmen möchten bzw. schon haben.
Inhalt:- Die neue Baulehre
- Die Pflichten & Aufgaben des Ausbilders (Lehrherrn)
- Die Pflichten & Rechte des Lehrlings
- Der Lehrvertrag
- Das Berufsbild Hochbauer (Maurer) / Betonbauer (Schalungsbauer) - was muss der Lehrbetrieb ausbilden?
- Erstellung von Ausbildungsprogrammen und das Controlling der Lehrlingsausbildung
Zielsetzung:Die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden.
Voraussetzung:Vollendung des 18. Lebensjahres
Hinweis:Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:Ing. Mag. Helmut Weiß, MBA
Anmeldeformular
Ausbildung der AusbilderBAU-Lehre Folder