Kursdetails
Termin
Di, 22.03.2022 - Di, 22.03.2022
Uhrzeit
Di 14.00-18.00
Trainingseinheiten
5
Preis
270,00 EUR
VA-Ort
ZOOM-Video Meeting - online zu Hause (, )
Kontakt
VA-Nr.
41490011
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos
LIVE.Stream: Korrekte Aufnahme von Bauschäden und Aufbereitung für die Versicherung - Einen Schritt besser!
VA-Nr.: 41490011
EUR 270,00
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Wo gearbeitet wird, kann auch mal etwas passieren. Zum Beispiel können durch die Bau, - oder Sanierungsmaßnahmen Schäden durch Wassereintritt von minimalen bis 5- oder 6-stelligen Eurobeträgen auftreten.
Hier ist man gut beraten, wenn die Schadensmeldungen rasch und vor allem korrekt getätigt, die Abgabezeiten eingehalten und wenn notwendig auch Schadensminderungspflichten durchgeführt werden.
Durch Unstimmigkeiten, bzw. falscher Darstellung des Sachverhaltes kann zum Streit kommen oder auch die Versicherung die Leistung –zu unrecht – verweigern.
Nach diesem Vortrag sollten die Teilnehmer erkennen, um welchen Schaden es sich handelt, welche Erstmaßnahmen gesetzt werden dürfen und vor allem welche Schadensdokumentation durchgeführt werden sollten.
» Abgrenzung zur KFZ- Haftpflichtversicherung
» Welche Schäden bezahlt eine Gebäudeversicherung
» Erklärung anhand der Schadensfälle
» Hinweise für eine Schadensdokumentation vor Ort
» Welche Erstmaßnahmen können gesetzt werden
» Fristen der Schadensmeldung
» Kurze Einleitung, wie man eine Schadensmeldung korrekt ausführt
» Zeitwert versus Neuwert in puncto Schadensregulierung
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Geschäftsführer Attessa GmbH, facheinschlägige Erfahrungen: 20 Jahre in Versicherungswirtschaft, 10 Jahren als Schadenregulierer für Versicherungen
Anmeldeformular
Korrekte Aufnahme von Bauschäden
Hier ist man gut beraten, wenn die Schadensmeldungen rasch und vor allem korrekt getätigt, die Abgabezeiten eingehalten und wenn notwendig auch Schadensminderungspflichten durchgeführt werden.
Durch Unstimmigkeiten, bzw. falscher Darstellung des Sachverhaltes kann zum Streit kommen oder auch die Versicherung die Leistung –zu unrecht – verweigern.
Nach diesem Vortrag sollten die Teilnehmer erkennen, um welchen Schaden es sich handelt, welche Erstmaßnahmen gesetzt werden dürfen und vor allem welche Schadensdokumentation durchgeführt werden sollten.
Zielgruppe:
Bauleiter, Entscheidungsträger auf Baustellen, ÖBA, Bauträger, Hausverwaltungen, Auftraggeber von Baustellen, Mitarbeiter in Unternehmen, die mit der Abwicklung von Schadensfällen betraut sind.Inhalt:
» Kurze Einführung Betriebshaftpflichtversicherung» Abgrenzung zur KFZ- Haftpflichtversicherung
» Welche Schäden bezahlt eine Gebäudeversicherung
» Erklärung anhand der Schadensfälle
» Hinweise für eine Schadensdokumentation vor Ort
» Welche Erstmaßnahmen können gesetzt werden
» Fristen der Schadensmeldung
» Kurze Einleitung, wie man eine Schadensmeldung korrekt ausführt
» Zeitwert versus Neuwert in puncto Schadensregulierung
Zielsetzung:
Sie können den Schadensfall differenzieren und so aufbereiten, dass der Fall über die Haftpflichtversicherungen fachgerecht abgewickelt wird und es zu keinen Mehrkosten durch z.B. Stillstand auf Baustellen kommt.Voraussetzung:
Das Meeting wird über die Online-Meeting-Plattform ZOOM veranstaltet. Sie benötigen dazu einen Webzugang über Ihren PC oder Tablet oder Handy mit Audio- & Videofunktion. Vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten.Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:
Christian BäunardGeschäftsführer Attessa GmbH, facheinschlägige Erfahrungen: 20 Jahre in Versicherungswirtschaft, 10 Jahren als Schadenregulierer für Versicherungen
Anmeldeformular
Korrekte Aufnahme von Bauschäden
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