Kursdetails
Termin
Fr, 29.01.2021 - Fr, 29.01.2021
Uhrzeit
Fr 13.00-18.00
Trainingseinheiten
6
Preis
270,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie BWZ OÖ (Lachstatt 41, 4221 Steyregg)
Kontakt
VA-Nr.
40414010
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos
Seminar ''Neuerungen im OÖ Baurecht''
VA-Nr.: 40414010
EUR 270,00
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Diese Kurzseminar vermittelt Ihnen die Neuerungen im Oö Baurecht, und das in einer sehr lebendigen und munteren Vortragsweise.
Oö Bauordnung, Novelle 2019
* Bewilligungspflichtige u. anzeigepflichtige Bauvorhaben
Oö. Bautechnikgesetz, Novelle 2017
* Begriffsbestimmungen
* Lage u. Höhe der Gebäude, Abstandsvorschriften
Oö. Bautechnikverordnung, Novelle 2018
* Neuheiten
OIB-Richtlinien 1-6, neu 2019
* Neuheiten
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Als Bausachverständiger beim Amt der Oö. Landesregierung tätig. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten wie Bauverhandlungen, Bauberatungen, Baustellenüberprüfungen usw. ist es von besonderer Bedeutung immer auf dem neuesten Stand zu sein. Jeder Sachverständige der Bezirksbauämter hat die ihm zugeteilten Gemeinden in Hochbauangelegenheiten zu betreuen. Jeden Tag bei den Baubehörden auf Außendienst tätig zu sein ist eine Selbstverständigkeit und ergibt besonders viel Erfahrung in der Praxis.
Anmeldeformular
Seminar-Neuerungen im OÖ Baurecht
Zielgruppe:
Bürgermeister, Mitarbeiter in den Gemeinden, Baumeister, Baureferenten, Planer, Bautechniker und ArchitektenInhalt:
Die Neuerungen im Oö. Baurecht wieOö Bauordnung, Novelle 2019
* Bewilligungspflichtige u. anzeigepflichtige Bauvorhaben
Oö. Bautechnikgesetz, Novelle 2017
* Begriffsbestimmungen
* Lage u. Höhe der Gebäude, Abstandsvorschriften
Oö. Bautechnikverordnung, Novelle 2018
* Neuheiten
OIB-Richtlinien 1-6, neu 2019
* Neuheiten
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:
Ing. Peter NowakAls Bausachverständiger beim Amt der Oö. Landesregierung tätig. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten wie Bauverhandlungen, Bauberatungen, Baustellenüberprüfungen usw. ist es von besonderer Bedeutung immer auf dem neuesten Stand zu sein. Jeder Sachverständige der Bezirksbauämter hat die ihm zugeteilten Gemeinden in Hochbauangelegenheiten zu betreuen. Jeden Tag bei den Baubehörden auf Außendienst tätig zu sein ist eine Selbstverständigkeit und ergibt besonders viel Erfahrung in der Praxis.
Anmeldeformular
Seminar-Neuerungen im OÖ Baurecht
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