Kursdetails

Termin
Uhrzeit
Mi-Fr 8.00-17.00, Prüfung: Fr 7.12.2018 ab 09.00 Uhr
Trainingseinheiten
35
Preis
980,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie BWZ OÖ (Lachstatt 41, 4221 Steyregg)
VA-Nr.
40617018
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos

Ausbildung zur verantwortlichen Person im Bauwesen gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.

VA-Nr.: 40617018
EUR 980,00
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Bei dieser Ausbildung werden gesetzlich erforderliche Grundlagen und das Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF., speziell für Betriebe und Personen im Bauwesen geschult und beigebracht.
Die Verpflichtungen und die Vorgaben bei Entsorgungs- u. Verwertungstätigkeiten im betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens dargestellt und erläutert. Es werden Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht geschildert und deren Umsetzung geschult.
Weiters werden im Rahmen ggstl. Ausbildung die Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundigen Person gem. Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016


Zielgruppe:

Baumeister, Erdbauer, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteure, Planer, Architekten, Baumanager, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen


Inhalt:

Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung behandelt und speziell für die Anwendung im Bauwesen erläutert und deren Umsetzung dem Grunde nach beigebracht.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
folgende Gesetze werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.
- Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF.
- Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF.
- Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)

Weiters wird die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen erlernt.

ENTSORGUNG (DEPONIERUNG):
Im Zuge der Schwerpunktausbildung wird praxisbezogen auf die Entsorgung (Deponierung) von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen eingegangen und die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Notwendigkeiten beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen, gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen – Sanktionen bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG):
Auch im Bereich Verwertung wird praxisbezogen auf die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Vorgaben hingewiesen und diese beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen, gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen – Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen

VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (RÜCKBAUKUNDIGE PERSON):
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251
- Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode
- Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
- Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.


Zielsetzung:

Ist die Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen um die Kenntnis und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können sowie die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen bewältigen zu können um somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.
Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb. Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen), Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage, Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken


Hinweis:

Abschluss: schriftliche und mündliche kommissionelle PrüfungPrüfung

Information und Anmeldung:


Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!


Seminarleiter:

Bernhard Radinger, brconTrust GmbH
HAUPTMENÜ