Kursdetails

Termin
Mo, 01.03.2021 - Fr, 19.03.2021
Uhrzeit
Mo-Mi 8.00-17.00, Prüfung: Fr 19.03.2021 ab 09.00 Uhr
Trainingseinheiten
35
Preis
980,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie BWZ OÖ (Lachstatt 41, 4221 Steyregg)
VA-Nr.
40617010
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos

Ausbildung zur verantwortlichen Person im Bauwesen gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.

VA-Nr.: 40617010
EUR 980,00
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Bei dieser Ausbildung werden gesetzlich erforderliche Grundlagen und das Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF., speziell für Betriebe und Personen im Bauwesen geschult und beigebracht sowie die Verpflichtungen und die Vorgaben bei Entsorgungs- u. Verwertungstätigkeiten im betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens dargestellt und erläutert. Es werden Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht geschildert und deren Umsetzung geschult.
Ebenso werden im Rahmen der gegenständlichen Ausbildung die Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gem. Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016 vorgetragen.


Zielgruppe:

Baumeister, Erdbauer, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteure, Planer, Architekten, Baumanager, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen


Inhalt:

Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung behandelt und speziell für die Anwendung im Bauwesen erläutert und deren Umsetzung dem Grunde nach beigebracht.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
- Weiters werden die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM/ZAReg-Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen erlernt

ENTSORGUNG (DEPONIERUNG):
Im Zuge der Schwerpunktausbildung wird praxisbezogen auf die Entsorgung (Deponierung) von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen eingegangen und die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Notwendigkeiten beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen, gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- Rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen – Sanktionen bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG):
Auch im Bereich Verwertung wird praxisbezogen auf die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Vorgaben hingewiesen und diese beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen, gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) – Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen

VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (RÜCKBAUKUNDIGE PERSON):
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251/Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
- Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
- Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.


Zielsetzung:

- Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
- Erlangen der Berechtigung zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF.
- Sie kennen die geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb


Hinweis:

Abschluss: schriftliche und mündliche kommissionelle Prüfung

Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!


Seminarleiter:

Bernhard Radinger, brconTrust GmbH

Anmeldeformular
Ausbildung zur verantwortlichen Person
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