Kursdetails

Termin
Do, 28.02.2019 - Do, 28.02.2019
Uhrzeit
Do 8.00-13.00
Trainingseinheiten
5
Preis
240,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie BWZ OÖ (Lachstatt 41, 4221 Steyregg)
VA-Nr.
40628018
Berufsgruppe
StudiengängeDetailinfos

Beweissicherung am Bau

VA-Nr.: 40628018
EUR 240,00
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In Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist der Beweis ohne geeignete Dokumentation nicht zu erbringen. Die Umkehr der Beweislast vernichtet gut 2/3 aller Rechtsansprüche. 'Wer schreibt, der bleibt' transformiert in die heutige Zeit könnte zum Beispiel auch den Einsatz von Cumputerprogrammen bedeuten, die komplexe Sachverhalte gerichtsfähig dokumentieren können.


Zielgruppe:

Baumeiser, ÖBA, Baustellenkoordinatoren, Baunebengewerbe, Ziviltechniker


Inhalt:

- Beweis im Verwaltungsverfahren und bei Gericht
- Beweismittel un Beweismaß
- Schutzgesetze (zB BGStG, BauKG, Bauordnungen)
- Umkehr der Beweislast
- B 2110 und Schriftlichkeit
- Warnungen, Form und Dokumentation
- Wer gilt als sachverständig?
- Bedeutung der Sachverständigenbeweise
- Amtssachverständige, nicht amtliche Sachverständige, allg. beeidete und gerichtliche zerifizierte - Sachverständige, Voraussetzungen, Prüfungen
- Das Verwaltungsgericht
- Grundsätze für Gerichtssachverständige
- Gerichtsauftrag
- Bindung an Aufträge
- Hinweis auf weitere Schäden
- Kostenvorausschau
- Gerichtliche Beweissicherung: wer hat Rechtsmittel, Information der Parteien
- Befund und Gutachten
- Befundaufnahme
- Technische Hilfsmittel
- Bauprozess: Vorbereitung von Prozessen, Informationen an Anwälte, Bedeutung der vorbereitenden - Tagsatzung, Möglichkeiten der Beschleunigung, Zustimmung zu Befundaufnahmen, Befragungen, - Protokolle, Meldung von Verzögerungen
- Beweisverfahren und Ortsaugenschein, Rechtsmittel
- Schnittstellenproblematik
- Beweissicherung mit iPads
- Neue gerichtsfähige Dokumentaionsmittel
- Praxisberichte
- Was darf ein Sachverständiger nich machen?
- Wefahrungen des Beweissicherungsgutachters
- Aktuelle Aspekte


Hinweis:

Information und Anmeldung:


Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!


Seminarleiter:

Prof. DI Dr. Matthias Rant
Präsident des Hauptverbandes der allg. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Mag. Dr. Alfred Popper
Richter am LG f. ZRS Wien i. R., Lektor an der TU Wien, Fachautor
HAUPTMENÜ